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ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN

1.  Geltungsbereich

(1)       Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Michael Scheidler und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2)       Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Michael Scheidler nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

2.  Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

 

3.  Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1)       Der Auftraggeber hat Michael Scheidler rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z.B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber Michael Scheidler einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2)       Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber Michael Scheidler unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3)       Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Michael Scheidler.

 

4.  Mängelbeseitigung

(1)       Michael Scheidler behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(2)       Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

5.  Haftung

Michael Scheidler haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Beanstandungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Arbeit schriftlich vorzunehmen.

 

6.  Berufsgeheimnis

Michael Scheidler verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

7.  Vergütung

(1)       Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muß angemessen sein.

(2)       Michael Scheidler hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Michael Scheidler kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(3)       Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

 

8.  Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1)       Die Übersetzung wird erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Auftraggebers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2)       Michael Scheidler behält sich sein Urheberrecht vor.

 

9.  Anwendbares Recht

(1)       Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2)       Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.